FAQ
Ihr Kind kommt in eine Tablet-Klasse unserer Schule?
Dann finden Sie hier alle notwendigen Informationen.
Grundsätzliches:
Die Staatliche Realschule Vöhringen ist Mitgliedschule beim Projekt „Digitale Schule der Zukunft“.
Wichtig:
Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Anschaffung eines neuen Tablets für Ihr Kind. Jedoch bitten wir um Verständnis dafür, dass wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit der hier dargestellten Inhalte keine Haftung übernehmen können. Sämtliche offiziellen Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft
Alle relevanten Informationen zur Förderung von Endgeräten für das Schuljahr 2024/25 finden Sie in folgendem Bayerischen Ministerialblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-278/
Dieses Projekt wurde vom Freistaat Bayern ins Leben gerufen und beinhaltet folgende Ziele:
Lerninhalte
Kinder und Jugendliche sind sich bewusst, dass sie in einer komplexen digitalen Welt aufwachsen und wollen auf diese vorbereitet werden. Die Förderung digitaler Kompetenzen ist daher eine Aufgabe für alle Unterrichtsfächer.
Lernmethoden
Lernende sollen digitale Medien in der Schule nicht nur passiv rezipieren, sondern aktiv zum Lernen nutzen und selbst digitale Lernprodukte gestalten (z. B. Präsentationen, Lernvideos, digitale Mindmaps, Podcasts, Klassenblogs oder Webseiten).
Lernkultur
Mithilfe digitaler Geräte können Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit ihren Lehrkräften zeit- und ortsunabhängig kommunizieren, Materialien austauschen, sie erhalten Feedback zum Lernfortschritt und können ihrerseits Feedback zu Lehr- und Lernprozessen geben. Dabei geht es nicht ausschließlich um digitales Lernen, sondern um ein bewusstes Neben- und Miteinander analoger und digitaler Formate.
Lernwerkzeuge
Für regelmäßiges, flexibles und nachhaltiges Arbeiten mit digitalen Medien kommt einer 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets oder Notebooks zunehmende Bedeutung zu. Diese können im Klassenzimmer sowie zuhause zum effektiven Lernen verwendet werden.
Im Sinne dessen fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung eines schulisch genutzten Tablets. An unserer Schule haben wir uns für iPads entschieden, die mithilfe eines MDMs („Mobile Device Management System“) administriert werden.
Unsere Schule hat sich dazu entschieden, ab der 6. Jahrgangsstufe sämtliche Schülerinnen und Schüler mit einem iPad auszustatten.
Somit erhalten alle Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler in den 5. Klassen am Ende des Schuljahres Informationen zur bevorstehenden Ausstattung. Aber auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Schulwechsels zu uns in die 6. oder in eine höhere Jahrgangsstufe kommen, benötigen ein iPad.
Wie erhalte ich mein iPad?
Gleich das Wichtigste vorab: Kaufen Sie nicht vorschnell Ihrem Kind ein iPad! Die Schule kooperiert hier mit der Firma „Gesellschaft für digitale Bildung“ und stellt für alle Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe, die zu Beginn der 6. Jahrgangsstufe ein iPad benötigen, sogenannte „Einkaufskörbe“ zusammen. Sie können hier zum Ende der 5. Jahrgangsstufe ein für Sie geeignetes Paket auswählen. Hierbei haben Sie zudem die Möglichkeit, eine passende Versicherung mit abzuschließen.
Mein Kind kommt über einen Schulwechsel an die RSV. Wie funktioniert das dann?
Sollte es zeitlich passend sein, so können Sie gerne an der Gesamtbestellung der aktuellen 5. Klassen teilnehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung. Ansonsten bitten wir Sie, das iPad privat zu kaufen (siehe nächste Frage). Wichtig wäre, dass Sie darauf achten, das Gerät während des angegebenen Förderzeitraums zu erwerben. Den Zeitraum hierfür finden Sie auf der Website des Kultusministeriums (Link siehe oben).
Sollte Ihr Kind erst zum 2. Halbjahr zu uns an die Schule wechseln, ist der Förderzeitraum mit großer Wahrscheinlichkeit bereits abgelaufen. In diesem Fall bitten wir um Rücksprache.
Kann ich auch privat ein iPad kaufen?
Ja, Sie können Ihrem Kind auch privat ein iPad kaufen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Sie ein iPad der aktuellen (oder letzten) Generation mit präzisem Stift (Apple Pencil oder Vergleichbares) kaufen. Dies ist die Mindestanforderung und dringend notwendig, um die staatliche Förderung zu erhalten. Außerdem ist wichtig, dass das Gerät während des angegebenen Förderzeitraums (siehe Website des Kultusministerium – der Link befindet sich oben) angeschafft wird. Bitte achten Sie darauf, den Förderantrag rechtzeitig einzureichen (siehe Punkt „Förderantrag“).
Wichtig wäre hier zu erwähnen, dass privat gekaufte iPads nur dann kostenlos in das Schulsystem integriert werden können, wenn sie neu (original verpackt und eingeschweißt) sind. Andernfalls muss das Gerät eingeschickt und – gegen eine Gebühr – von der Firma „Gesellschaft für digitale Bildung“ in das pädagogische Umfeld integriert werden.
Wir besitzen bereits ein iPad. Kann ich das nehmen?
Sollten Sie bereits im Besitz eines iPads sein und dieses Gerät den Mindestanforderungen entsprechen (aktuelle oder letzte Generation mit präzisem Stift zur Eingabe), so können Sie dieses ebenfalls nutzen. Wenn das Gerät jedoch vor längerer Zeit erworben wurde (außerhalb des Förderzeitraums), so kann es nicht mehr bezuschusst werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Punkt „Förderantrag“.
Bereits benutzte iPads müssen unter größerem Aufwand in das pädagogische System integriert werden. Hierzu werden sie – gegen Gebühr – an die Firma „Gesellschaft für digitale Bildung“ geschickt und von dieser administrativ installiert. Das Tablet darf hierzu keinen Geräteschutz aufweisen und wird seitens der Firma komplett gelöscht!
Kann ich ein iPad finanzieren?
Es steht Ihnen frei, mit dem Händler ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren. Die Kosten für die Ratenzahlungen können ebenfalls gefördert werden. Auch hier wird der Förderbetrag im Ganzen ausbezahlt und orientiert sich somit nicht am Zahlungsplan für die vereinbarten Raten. Es muss bei Antragstellung mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Hier kann durch eine Sofort-Zahlung in Höhe dieses Betrags beim Gerätekauf oder durch eine Sonderzahlung vor dem Tag der Antragsstellung gewährleistet werden, dass der Förderhöchstbetrag beantragt werden kann. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Verträge jedoch nicht bereits vor dem Bewilligungszeitraum geschlossen worden sind.
Viele Anbieter bedienen sich bei Ratenzahlungen eines Finanzpartners („Drittfinanzierer“), z. B. einer Bank, die auf Kreditbasis für den Kunden den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet. Der Kunde zahlt dann die Raten an den Drittfinanzierer. Sofern eine Ratenzahlung mittels Drittfinanzierung vereinbart wurde, ist keine Mindestanzahlung erforderlich, da der Käufer den Kaufpreis bereits vollständig beim Händler entrichtet hat und dem Finanzinstitut den entsprechenden Betrag schuldet. Die Förderung kann sofort in voller Höhe beantragt werden.
Ein Leasing des iPads wird nicht bezuschusst.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Höhe der staatlichen Förderung wird Jahr für Jahr vom Freistaat Bayern neu festgelegt. Sie können auf der dazugehörigen Website (s. oben) sich hierzu erkundigen.
Welche Tablets werden bezuschusst?
Das iPad kann nur dann gefördert werden, wenn…
- Ihr Kind Mitglied einer Projektklasse (Tabletklasse) ist.
- für Ihr Kind bislang noch kein Tablet gefördert wurde.
- das iPad den Mindestanforderungen entspricht: iPad der aktuellen (oder letzten) Generation mit präzisem Stift
- das Gerät in einem gewissen Zeitraum erworben wurde. Dieser wird per Schulmanager an die Eltern bekannt gegeben, sobald er offiziell festliegt.
(einfacher: Sie kaufen das iPad über einen Warenkorb der Schule, Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Gerätekauf“) - das Tablet über ein sogenanntes MDM („Mobil Device Management“) von der Schule administriert wird.
Förderzeitraum (Zeitraum zum Kauf eines iPads)
Jede Schule erhält einen individuellen Förderbeginn, da sich dieser an die Bestätigung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus knüpft. Für unsere Schule gilt der 20.06.2024 als Beginn des Förderzeitraums. Das heißt, dass Sie ein iPad nur dann fördern lassen können, wenn Sie dieses nach besagtem Datum erworben haben!
Zitat (BayMBl. 2024 Nr. 278 vom 19. Juni 2024):
Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts (…) einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die Beantragung?
Den Antrag zur Förderung des Tablets können Sie über das Portal
einreichen. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung hat die Schule keinen Einfluss.
Wichtig ist hierbei der Nachweis, dass das Tablet wirklich bezahlt wurde (z. B. Kontoauszug bei Bestellung über Online-Händler, „Zahlung erhalten“ – Vermerk auf der Rechnung,…). Sollten Sie über den Warenkorb der Schule ein Gerät kaufen, ist lediglich die mitgelieferte Rechnung notwendig.
Seit dem Schuljahr 2024/25 ist eine manuelle Abgabe des Förderantrags nicht mehr notwendig. Es reicht, wenn Sie den Antrag online stellen und im Zuge dessen über das Portal die Rechnung und – wenn notwendig – den Zahlungsbeleg (s. Abschnitt oben) digital hochladen.
Gehört das iPad trotzdem mir?
Das iPad gehört Ihnen bzw. Ihrem Kind. Sollte Ihr Kind unsere Schule (vorzeitig) verlassen, behalten das Tablet weiterhin und die Administration (MDM) wird entfernt.
Das iPad wird im Unterricht, aber auch zuhause zu schulischen Zwecken eingesetzt. Arbeitsblätter können digital ausgeteilt, Schulbücher digital eingesehen, Apps zur Darstellung von 3-dimensionalen Grafiken eingesetzt und Recherchen innerhalb der Unterrichtskernzeit durchgeführt werden.
Wird das iPad ferngesteuert?
Sämtliche iPads unserer Schülerinnen und Schüler sind in einem „Mobile Device Management“ (MDM) namens Jamf gehostet. Dieses System bietet verschiedene pädagogische Möglichkeiten: Während die Kinder in ihrer Freizeit das Tablet ganz normal verwenden können, wird innerhalb der Schule (zur Unterrichtszeit) eine pädagogische Oberfläche aufgespielt. Die Schülerinnen und Schüler sehen nur noch die seitens der Schule benötigten Apps. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Digitalen Schule der Zukunft.
Bevor die Schülerinnen und Schüler das Gerät erhalten, muss es in unser pädagogisches System integriert werden. Sämtliche Tablets, die über unseren Warenkorb bei der Firma „Gesellschaft für digitale Bildung“ erworben wurden, sind automatisch im System und können von den Kindern direkt eingerichtet und genutzt werden.
Privat gekaufte iPads müssen hingegen in das System manuell eingespielt werden. Sollten Sie daher Ihrem Kind außerhalb des vorgegebenen Warenkorbs ein iPad kaufen, so bringen Sie dieses bitte „unberührt“ (orginal verpackt) mit in die Schule. Die Integration in das System ist in diesem Falle kostenlos von uns durchführbar. Andernfalls muss das Tablet über die oben genannte Firma – gegen Gebühr – integriert werden.
Was muss man bei der ersten Inbetriebnahme des Tablets beachten?
Wenn Sie das iPad einrichten, frägt man nach einer sogenannten Apple-ID. Diese wird normalerweise benötigt, um beispielsweise (über den Apple App-Store) Apps zu kaufen.
Wichtig:
Erstellen Sie bitte bei der Inbetriebnahme des Gerätes keine neue Apple-ID und benutzen Sie auch keine bereits vorhandene private Apple-ID. Verwenden Sie stattdessen den Login für das (von der Schule bereits zur Verfügung gestellte) Office 365. Die Login-Daten hierzu müssten Ihnen bekannt sein (Benutzer: vorname.nachname@rsv.schule).
Weshalb:
Sollten Sie anstatt des Office-Zugangs eine private Apple-ID zur Inbetriebnahme verwenden, so hat das nichts mit der pädagogischen Oberfläche zu tun. Diese kann nicht umgangen werden und wird seitens Apple über die Seriennummer des Geräts installiert. Trotzdem bitten wir Sie, den Office-Zugang anstelle einer privaten Apple-ID zu verwenden, da dies Vorteile mit sich bringt:
– Die Schüler-Tablets können eindeutig zugeordnet werden!
– Ihr Kind erhält kostenlos von Apple 200 GB Speicherkapazität auf der iCloud!
Sollten Sie ein vorher bereits privat genutztes iPad in das System integrieren lassen, so spielen Sie in den ersten 30 Tagen keinesfalls ein Backup ein! Apple hat die Integration in ein (vorhandenes) Schulsystem so eingerichtet, dass innerhalb der ersten 30 Tage das Einspielen eines vorhandenen Backups das Tablet wieder aus dem System entfernen würde. Somit wäre eine erneute Integration – ev. gegen Gebühr – notwendig!
Darf mein Kind private Apps laden?
Selbstverständlich dürfen Sie bzw. darf Ihr Kind sofort nach der Zuweisung in den Apple School Manager sämtliche private Apps, sowie privaten Dateien, Musikstücke oder Filme auf das Gerät laden. Das stellt kein Problem dar! Verwenden Sie hierfür die App „App Store“. Sie können direkt in der App eine private Apple-ID verwenden, um über diese Apps zu erwerben.
Können wir sonst noch etwas vorbereiten?
Sobald das Gerät eingeschaltet und eingerichtet wurde, werden automatisch Apps bezogen. Unter anderem sämtliche Programme für Office 365 (Teams, OneNote, Word, Excel, Powerpoint). Klicken Sie auf eine dieser Apps und melden Sie sich auch hier (mit den Zugangsdaten für Office 365) an. Ihr Kind sieht dann in Teams sämtliche bereits erstellte Teams seiner Klasse.
Wir haben einen Apple Family Account – kann ich diesen nutzen?
Mehrere Eltern fragten bereits an, wie es sich mit Family-Accounts von Apple verhält. Sollten Sie eine private Apple-ID Ihres Kindes bereits als Family-Account nutzen und die App-Käufe, sowie weitere Einstellungen hierüber abwickeln, so können Sie unter Einstellungen – Apple-ID anstatt der schulischen ID wieder die private hinterlegen.
Wichtig: Melden Sie sich trotz allem beim ersten Mal (Einrichtung) mit der schulischen ID an – nur so ist gewährleistet, dass in unserem System dem Gerät der richtige Benutzer zugeordnet ist. Danke!
Können wir als Eltern das iPad (nachmittags) reglementieren?
Mithilfe der App „Jamf Parent“ erhalten Sie die Möglichkeit, das Nutzungsverhalten Ihres Kindes in der schulfreien Zeit (nach 13 Uhr bzw. an schulfreien Tagen) zu steuern.
Weitere Informationen zur „Jamf Parent“ App finden Sie hier